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Verkehrsrecht

Rechtsberatung bei Verkehrsunfällen im Ausland.

Wir ermitteln für Sie die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und regulieren Ihre Schadenersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall mit deren deutschem Schadenregulierungsbevollmächtigten. Wir setzen Ihre Ansprüche vor einem deutschen Gericht unter Berücksichtigung eventuell anwendbaren ausländischen Rechts durch. Wir korrespondieren für Sie zudem mit der Verkehrsopferhilfe und dem ausländischen Garantiefonds.
Um Sachverhaltsausermittlung im Rahmen Ihres Verkehrsunfalls im Ausland kümmern wir uns selbständig, etwa durch Akteneinsicht bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten auch im Ausland durch Korrespondenzkanzleien, Einholen von Zeugenaussagen und amtlichen Dokumenten, Adressermittlungen, Korrespondenz mit Ihrem Gutachter oder Ihrer Reparaturwerkstatt und vieles mehr.

Rechtsberatung bei Bußgeldbescheiden im Straßenverkehr

Wir helfen Ihnen, falls gegen Sie aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit ermittelt wird, und Sie bereits einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben.

Soweit man Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit wie zum Beispiel eine Geschwindigkeitsübertretung, eine Abstandsunterschreitung, ein Rotlichtverstoß, oder eine andere Verkehrsordnungswidrigkeit vorwirft, klären wir ab, ob der Vorwurf berechtigt ist und versuchen, eine Einstellung, einen Freispruch oder wenigstens ein angemessenes Strafmaß zu erreichen.

Nutzen Sie unsere Kompetenz insbesondere dann, wenn ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum steht. Wir werden dann eine Lösung zu finden, die Ihre individuelle Situation berücksichtigt, oft ist es sogar möglich, ein drohendes Fahrtverbot zu umgehen.

Falls erforderlich, besorgen wir für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Verteidigung bei Verkehrsstraftaten

Falls man Ihnen eine Verkehrsstraftat wie zum Beispiel ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ("Unfallflucht", "Fahrerflucht"), eine Trunkenheitsfahrt ("Alkohol am Steuer"), eine fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis ("Fahren ohne Führerschein") vorwirft, übernehmen wir Ihre Verteidigung.

Insbesondere wenn ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum steht, sollten Sie auf eine kompetente Verteidigung nicht verzichten. Durch die Unterstützung von mit uns kooperierenden Sachverständigen haben wir jederzeit die Möglichkeit zu Ihrer Verteidigung notwendige technischen und unfallanalytischen Sachverständigengutachten einzuholen.

Zögern Sie nicht, sprechen Sie uns unverbindlich an. Wir finden einen Weg Ihnen zu helfen.

Rechtsberatung bei KFZ-Kauf / KFZ-Verkauf

Bei Rechtsproblemen im Zusammenhang mit Kauf und Verkauf von neuen und gebrauchten KFZ stehen wir Ihnen ebenfalls als kompetenter Partner zur Seite.

Wir machen Ihre Rechte als KFZ-Käufer aus Gewährleistung und Garantie geltend. Falls ein Käufer Ihnen als Fahrzeugverkäufer gegenüber solche Ansprüche unberechtigt erhebt, wehren wir diese Ansprüche für Sie ab.

Rechtsberatung bei Führerscheinentzug

Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Fahrerlaubnis (Führerschein), ist es dringend erforderlich, fachkundigen Rat einzuholen

Falls Ihnen etwa nach einer Alkoholfahrt oder Drogenfahrt die Fahrerlaubnis entzogen wurde, beraten wir Sie über die Möglichkeit von Sperrzeitverkürzung, Punkteabbau und medizinischen oder psychologischen Gutachten.

Wir arbeiten in Kooperation mit verschiedenen Sachverständigen und helfen Ihnen auf dem Weg zurück zum Führerschein.

Schadensersatzpositionen beim Verkehrsunfall

Hier finden Sie eine orientierende Liste von Schadenspositionen, die Ihnen unter Umständen zustehen könnten.

  • Schmerzensgeld
  • Arzt- und Heilbehandlungskosten
  • Erwerbs- und Verdienstausfallschaden
  • Haushaltsführungsschaden
  • Sterbekosten
  • Erwerbsschaden
  • Überziehungszinsen, wenn durch Zahlung von Reparaturkosten das Konto überzogen werden muss
  • Mehrkosten durch Herabsetzung des Kfz-Schadenfreiheitsrabatts
  • Auslagenpauschale/Telefonkosten
  • Reparaturkosten
  • Sachverständigenkosten
  • Wertminderung
  • Abschleppkosten/Standkosten/Entsorgung
  • Mietwagenkosten/Nutzungsausfall
  • Reinigungskosten für verschmutzte Kleidung
  • Kosten durch einen Umbau/Umzug in behindertengerechte Wohnung

Reparaturkosten

 Sie können als Unfallgeschädigter die Reparaturkosten an Ihrem Wagen  auf zwei Wegen ermitteln:

  1. Sie bringen ihr Fahrzeug in die Werkstatt Ihrer Wahl und lassen es reparieren. Die zu erstattenden Kosten ergeben sich aus der Reparaturrechnung.
  2. Alternativ und vorzugswürdig sollten Sie die Höhe des entstandenen Schadens durch einen Gutachter ermitteln lassen. Die sich aus dem Gutachten ergebenden Kosten können Sie als Reparaturschaden geltend machen. Ob Sie Ihr Fahrzeug für die volle Summe in einer Vertragswerkstatt, in einer günstigen Werkstatt oder gar nicht repartieren lassen, bleibt Ihnen überlassen. Diesen Abrechnungsmodus nennt man „fiktive“ Abrechnung auf Gutachterbasis. Den Gutachter zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers im Rahmen der bestehenden  Eintrittspflicht.

Wertminderung

Durch seine Verwicklung in den Unfall wurde Ihr Fahrzeug zu einem Unfallwagen. Dies dürfen Sie – auch, wenn der Wagen vollständig repariert wurde und „technisch einwandfrei“ ist – bei einem eventuellen Verkauf nicht verschweigen. Diese Minderung des Fahrzeugwertes bei einem theoretischen Verkauf (Wertminderung) ist ebenfalls eine Schadensposition, die vom Unfallgegner zu ersetzen ist.

Mietwagenkosten/ Nutzungsausfall

Wird das Fahrzeug eines Unfallopfers so geschädigt, dass es nicht mehr verkehrstüchtig ist und nicht mehr genutzt werden kann, hat der Geschädigte einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur bzw. die Dauer der Wiederbeschaffung.

Grundsätzlich können Sie auch alternativ einen Mietwagen nehmen. Hier wird jedoch ein weit strengerer Maßstab an die mögliche Dauer der Mietwagenanmietung angelegt. Streben Sie den Ersatz der Mietwagenkosten an, müssen Sie nachweisen, dass ihr Fahrzeug tatsächlich repariert wurde.

Grundsätzlich ist bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens in diesem Zusammenhang Vorsicht geboten. Insbesondere, wenn Ihnen der Mietwagen durch Dritte – etwa die Werkstatt- vermittelt wird, müssen Sie wissen, dass letztendlich Sie möglicherweise auf einem Teil der Rechnung sitzen bleiben können. Dies liegt daran, dass Sie auch als Unfallopfer oder Besitzer eines ohne Ihr Verschulden beschädigte Wagens die Verpflichtung zur Schadenminderung haben. Zudem sind Sie für Dritte, z.B. die Mietwagenfirma deren Ansprechpartner und nicht die Versicherung des Unfallgegners.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen Nachteile zu vermeiden!

Abschlepp-, Stand- und Entsorgungskosten

Ist Ihr Fahrzeug fahruntauglich und muss daher abgeschleppt oder sogar geborgen werden, trägt auch hierfür die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten. Das gilt auch für Standkosten, die durch eine Verweilzeit des Fahrzeuges auf einem Werkstattgelände bis zur Reparatur, dem Verkauf oder der Verschrottung anfallen.
Zu beachten ist auch hierbei die Schadensminderungspflicht. Sind Sie Mietglied im ADAC oder AvD fragen Sie dort nach der Möglichkeit kostenlos abgeschleppt zu werden.
 

Haushaltsführungsschaden

Diese Schadensposition wird bei der Regulierung oft vergessen, dabei ist diese Schadensposition betragsmäßig mindestens genauso wichtig wie das Schmerzensgeld.

Ersetzt wird hier der Schaden, der dadurch entsteht, dass der Verletzte seinen Haushalt nicht mehr in vollem Umfang selbst führen kann, z.B. wenn ein Arm in Gips ist.

Oft springen dann Familienmitglieder, Verwandte oder Freunde ein. Diese zumeist unentgeltliche Hilfe muss vom Unfallgegner ersetzt werden.

Die Berechnung des Haushaltsführungsschadens ist ein komplexes Thema und sollte  nur Fachleuten überlassen werden.

Sie werden sich wundern, welche stattlichen Beträge sich dabei ermitteln lassen.

Erwerbsschaden

Als Erwerbschadender wird der Betrag verstanden, der sich während der Dauer einer Arbeitsunfähigkeit aus dem Differenzbetrag zwischen Hätte-Verdienst und Ist-Verdienst ergibt. Unter Hätte-Verdienst versteht man die Einkünfte, die ein Unfallopfer erzielt hätte, wenn es nicht zum Unfall gekommen wäre. Der Ist-Verdienst setzt sich demgegenüber aus so genannten Entgeltersatzleistungen zusammen. Dieses sind z.B. Krankengeldzahlungen, Arbeitslosengeld, ALG II,  Erwerbsminderungsrente, Unfallrente etc.

Der jeweilige Differenzbetrag zum Hätte-Verdienst wird auf der Basis des Nettoabrechnungsbetrages ermittelt. Man muss nur darauf achten, dass der Versicherer dann noch gesondert die vom Geschädigten darauf zu entrichtende Einkommenssteuer erstattet.

Bei Selbständigen gestaltet sich die Berechnung des Erwerbschadens besonders schwierig. Hier wird man in aller Regel auf die Mithilfe eines Steuerberaters angewiesen sein.

Bei Kindern ist oft eine Prognose erforderlich, welchen Verlauf der Berufsweg ohne den Unfall voraussichtlich genommen hätte.

An dieser Stelle ist die Hilfe eines Anwalts unumgänglich.

Schmerzensgeld

Der Geschädigte häufig enttäuscht, da in Deutschland die Schmerzengeldbemessung meist weit hinter den aus dem Ausland bekannten Beträgen zurückbleibt. Grundsätzliche Aussagen zur Höhe des Schmerzensgeldes für eine bestimmte Verletzung im Einzelfall lassen sich nicht machen, da sich jede Verletzung von anderen in Art und Schwere der Verletzung sowie Umfang und Dauer der ärztlichen Behandlung und einer möglicherweise bleibenden Dauerbeeinträchtigung unterscheidet. Die sog. Schmerzensgeldtabellen enthalten Gerichtsentscheidungen zu den unterschiedlichsten Verletzungen und deren Folgen. Derartige Entscheidungen sind jedoch allenfalls Anhaltspunkte für die Bemessungshöhe liefern.

Beachten Sie bitte Folgendes:

  1. Stellen sich nach einem Unfall Beschwerden ein, sollte unverzüglich ein Arzt konsultiert werden, auch wenn die Beschwerden zunächst noch gering sind. Der Arzt sollte in jedem Fall die Beschwerden und etwaige Befunde dokumentieren.
  2. Kommt es in der Folge zu einer Zunahme der Beschwerden, ist ggf. erneut ein Arzt aufzusuchen, der die Änderung des Zustandes weiter dokumentiert.
  3. Nachweise über Untersuchungen aber auch Therapien einschließlich Rezeptgebühren, Medikamenten- und sonstige Zuzahlungen sind zu sammeln.
  4. Führen Sie nach Möglichkeit von Anfang an eine Art Tagebuch, indem Sie alel Arztbesuche und sonstige Unannehmlichkeiten die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen aufschreiben. Auch die Schmerzen und Schwierigkeiten die Sie haben sollten Sie hier niederschreiben. Gerade bei langwierigen Verletzungen ist ein solches Tagebuch am Ende bares Geld wert.

Sprechen Sie uns an, wir ermitteln für Sie den Schmerzensgeldbetrag, der Ihnen zusteht.

Welche Kosten entstehen mir bei der Unfallabwicklung durch den Anwalt

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind, trägt die Kosten, die durch die Inanspruchnahme eines Anwaltes entstehen, die gegnerische Haftpflichtversicherung. Insbesondere ergeben sich bei folgenden Unfallsachverhalten Anhaltspunkte dafür, dass der Unfall allein durch die Gegenseite verschuldet worden ist:

  • Auffahrunfall
  • Verstoß gegen die Vorfahrt
  • Es kam zum Unfall, weil der Unfallgegner rückwärts gefahren ist
  • Es kam zum Unfall beim Abbiegen des Unfallgegners
  • Es kam zum Unfall beim Ein- und Ausfahren des Unfallgegners von Grundstücken / Parkplätzen / Einfahrten

Rechtsberatung bei Verkehrsunfällen

Die Unfallabwicklung stellt eine sehr komplexe Materie dar. Es ist daher für Sie wichtig von Anfang an  professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, warten Sie sich nicht unsere schnelle und  kompetente  Schadensregulierung in Anspruch zu nehmen.

Wir geben Ihnen die Möglichkeit, sich Ärger und lästigen Papierkrieg zu ersparen – indem Sie uns die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls übertragen. Ihre Vorteile:

Mit uns gehen Ihnen keine Schadensersatzpositionen durch die Lappen.

Sprechen Sie uns persönlich an, wir erörtern gemeinsam mit Ihnen das Unfallgeschehen und die weiteren Schritte.

Wichtig für Sie: Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und Ihnen entstehen keine Kosten!

Fragen zur Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung sichert gegen das Risiko ab, das mit der Vertretung von rechtlichen Interessen verbunden ist. Bei der Geltendmachung rechtlicher Interessen können Kosten u.a. in Gestalt von Gerichts- und Verfahrenskosten, Rechtsanwalts-Gebühren, Zeugenentschädigungen, Sachverständigenkosten usw. entstehen. Je nach Umfang des Versicherungsschutzes werden diese Kosten von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung getragen. Soweit im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, muss der Versicherte diese Kosten selbst tragen.

Wir raten dringend zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, da die Kosten für Anwälte, Gericht und Sachverständige selbst bei einem Unfall mit nur kleinem Blechschaden leicht mehrere tausend Euro betragen können.