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Vertragsrecht

Wir haben den Anspruch, unsere Mandanten umfassend zu beraten. Das Vertragsrecht ist dabei ein wichtiges und weites Beratungsfeld, mit dem viele unserer Mandanten einmal Berührungspunkte haben.

Von der Überprüfung Ihres Arbeits – oder Mietvertrages bis hin zu der Erstellung individueller AGB – wir helfen Ihnen und schaffen für Sie Übersicht und Transparenz.

Im Vertragsrecht übernehmen wir für Sie…
 

…die Überprüfung von Verträgen:

Egal ob Sie einen vergleichsweise einfachen Arbeits- oder Mietvertrag oder einen komplizierteren Gesellschaftsvertrag oder Geschäftsführeranstellungsvertrag überprüfen lassen möchten, wir sind für Sie da! Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.

…Ansprüche aus Verträgen und der Verletzung von Vertragspflichten:

Sie haben einen Vertragspartner, der sich nicht an die getroffenen Absprachen hält und möchten wissen, wie Sie mit dieser Situation umgehen können? „Pacta sunt servanda!“ lautet eine grundsätzliche Regel um deutschen Zivilrecht, die wörtlich übersetzt bedeutet: „Verträge sind einzuhalten“. Hiernach muss der Vertragspartner die mit Ihnen getroffene Absprache (grundsätzlich) einhalten. Tut er dies nicht, sprechen die Juristen von einer Pflichtverletzung, die, wenn sie zu einem Schaden führt, in der Regel auch Rechtsansprüche für Sie gegen den Vertragspartner begründet.

… Lösung / Beendigung eines Vertrages:

Von dem vorgenannten Grundsatz gibt es wenige Ausnahmen. In bestimmten Fällen ist es denkbar, dass Ihnen ein Festhalten an einem Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Dies kann geschehen, weil sich plötzlich die Grundlage des Vertrages geändert hat oder weil die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien infolge äußerer Umstände gewandelt wurde.

… Erstellung individueller Verträge und vertragsrechtlicher Lösungen:

Im professionellen Geschäftsverkehr sind klare und transparente Verträge ein Muss. Unsere Zielsetzung lautet dabei, Ihre individuellen Regelungsbedürfnisse in der Vertragsgestaltung umzusetzen. Je sensibler, komplizierter oder haftungsanfälliger die zu regelnde Materie ist, desto wichtiger ist eine maßgeschneiderte Lösung für Sie. Ihre Zielsetzung sollte lauten: „lieber heute professionelle Beratung einkaufen, als morgen professionell verklagt werden.“

Zielsetzung von Vertragsgestaltung ist häufig, eine verlässliche und juristisch sichere Vereinbarung mit dem Vertragspartner zu erreichen. Wenn Sie dieses Ziel verfolgen sollten Sie unserer Meinung nach bei der Neugestaltung von Verträgen Folgendes beachten:

Je fairer und ausgewogener ein Vertrag ist, desto wahrscheinlicher wird er Ihrem Vertragspartner eingehalten und geachtet. Wird der Vertrag dagegen besonders „scharf“ und einseitig formuliert, so steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich Ihr Vertragspartner deswegen mit Ihnen streiten wird. Das eigentliche Ziel der Rechtssicherheit wird damit verfehlt.

Abhängig von Ihrer Zielsetzung helfen wir Ihnen gerne dabei, eine maßgeschneiderte zivilrechtliche Lösung für Ihr Regelungsinteresse zu finden. Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie!