Kostentransparenz ist uns wichtig.

Scheuen Sie sich daher nicht, uns jederzeit auf Kostenfragen anzusprechen.

Grundsätzlich wird die anwaltliche Tätigkeit, wenn nichts anderes vereinbart wird, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Im Wesentlichen richtet sich die Höhe der entstehenden Kosten dabei nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit.

Für die außergerichtliche Beratung und Vertretung kann ein Stundenhonorar, in geeigneten Fällen auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.

Bei Rechtsschutzversicherten Mandanten übernehmen wir als kostenfreie Serviceleistung die Abrechnung mit der Versicherung.