Zum Newsroom Übersicht

Zwei hannoversche Anwälte im NSU-Verfahren

„Wir verteidigen eine Person, keine Gesinnung“

Außergewöhnliche Herausforderung für zwei hannoversche Anwälte: Stefan Hachmeister und Pajam Rokni-Yazdi aus der „bemeroder-kanzlei“ vertreten im so genannten NSU-Verfahren Holger G. aus Niedersachsen, einen der vier mutmaßlichen Unterstützer der Hauptangeklagten Beate Zschäpe. Den fünf Frauen und Männern wird vom 17. April an vor dem Münchener Oberlandesgericht der Prozess gemacht. „Wir verteidigen eine Person und keine Gesinnung“, stellten die beiden Strafverteidiger am Montag in Hannover klar, „jeder hat das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren – und es ist gut und richtig, dass wir an der Seite von Holger G. sind, um ihn vor ungerechtfertigten Vorwürfen zu schützen. “Die Gefahr liege, da die beiden mutmaßlichen Mörder tot sind, auf der Hand. „Hier werden Sündenböcke für die Taten anderer gesucht, und das machen wir nicht mit“, sagen Hachmeister und Rokni-Yazdi.

Holger G. ist im November 2011 in Untersuchungshaft gekommen. Die Vorwürfe reichten von der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bis hin zum Verdacht zur Beihilfe zum Mord – nach den Haftprüfungsanträgen durch die beiden hannoverschen Juristen blieb am Ende lediglich der Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung übrig. Der Haftbefehl ist nach einem knappen halben Jahr aufgehoben worden, da der Bundesgerichtshof keinen dringenden Tatverdacht mehr sah.

Der Angeklagte war nach Aussage seiner beiden Anwälte von Beginn an darum bemüht, seine Beziehung und seine Vergangenheit mit dem „Trio“ zu erklären und verständlich zu machen. Aus dessen Sicht und nach seinem Erleben waren die drei seine Freunde. Niemals hätte er erkannt, geahnt oder auch nur befürchtet, dass die drei den „NSU“ bilden und Menschen töten oder ähnliche Verbrechen begehen würden. G. hat in seinen Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden zudem Angaben gemacht, die andere Beteiligte belasten und die das Verfahren insgesamt vorangebracht haben, was ein eindeutiger Beleg dafür ist, dass er nichts zu verstecken und sich von der Szene gelöst hat.

Die Sorge, die die beiden hannoverschen Anwälte umtreibt: Soll ihr Mandant für Taten büßen, für die er nicht verantwortlich ist? „Will man Sündenböcke für die mutmaßlichen Taten des NSU heranziehen, um die verpasste Früherkennung durch die Behörden mit harter strafrechtlicher Sanktion glatt zu ziehen“, fragt das Verteidiger-Duo. Weder aus der Ermittlungsakte noch aus der Anklageschrift ginge hervor, dass Holger G. von den mutmaßlichen Taten des NSU gewusst habe. „Daher werden wir für einen gerechtes Verfahrensergebnis für unseren Mandanten kämpfen“, sagen die Beiden.

 

Das sind die Anwälte

Stefan Hachmeister, Jahrgang 1980, zuvor Geschäftsführer einer Sicherheitsfirma. Seit vielen Jahren Ausbilder und Dozent für private Sicherheitswirtschaft, in mehreren Prüfungsausschüssen der IHK für verschiedene Berufsbilder der Bewachungsbranche tätig. Die Schwerpunkte des selbstbewussten, jungen Anwalts sind Strafrecht, Vertragsrecht und Wettbewerbsrecht.

Pajam Rokni-Yazdi Jahrgang 1974. Seit zehn Jahren als Anwalt tätig. Im Rahmen seiner früheren Dozententätigkeit an der Universität Hannover hat er den Kollegen Hachmeister kennen gelernt. Der große 96-Fan ist mit einer Lehrerin verheiratet und  hat zwei Kinder.

Die beiden sind ein eingespieltes Team, und aus diesem Grund hat sich Stefan Hachmeister in den vergangenen Wochen dazu entschlossen, sich ebenfalls der „bemeroder-kanzlei“ anzuschließen. Beide Anwälte freuen sich auf die juristische Herausforderung, im wahrscheinlich größten Strafprozess seit den RAF-Verfahren mitzuwirken. Rokni-Yazdi ergänzt dazu: „Ohne den Rückhalt aus meiner Familie und den anderen Kollegen aus unserer Kanzlei, wäre es mir nicht möglich gewesen, dieses umfangreiche Mandat anzunehmen.“


Presseerklärung (.doc,26 kB)